AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Grundlagen und Geltungsbereich

a) Adcom Switzerland AG (Adcom oder wir) ist Ihr Partner für wirkungsvolles Live-Marketing. Wir erbringen Dienstleistungen in diversen Bereichen der Kunden- und Marken-Aktivierung, insbesondere in der Beratung in den Bereichen digitale Kommunikation, Sponsoring, Werbung, Planung sowie Organisation und Durchführung von Anlässen und in der Ausführung von Management- und Beratungsaufgaben aller Art. Ausserdem betreiben wir die Online-Plattform «adcom.live» oder andere Online-Dienste.

b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen Adcom und deren Geschäftskunden (der Kunde). Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente des Kunden haben keine Geltung.

2 Zustandekommen von Verträgen

a) Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und ähnliche Dokumente von Adcom sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.

b) Soweit die Offerten von Adcom unverbindlich sind, gelten Bestellungen des Kunden als blosse Offerten zum Vertragsschluss. Ein Vertrag mit Adcom kommt erst mit Zustimmung durch Adcom zustande.

3 Fristen

Bei expliziter Vereinbarung eines verbindlichen Termins und im Falle einer Verspätung von Adcom hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Will der Kunde nach deren Ablauf die Annahme von Leistungen verweigern, hat er dies Adcom vorgängig schriftlich mitzuteilen. Bereits erfolgte Teilleistungen gelten als erfüllt.

4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

a) Preise verstehen sich netto, in CHF, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abzüge von Rechnungsbeträgen (Skonti, Rabatte, o.ä.) oder Verrechnung mit Gegenforderungen sind nicht zulässig.

c) Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

d) Ausserordentliche Kostensteigerungen: Erhöhen sich nach Vertragsschluss Kosten, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen wesentlich sind und auf die Adcom keinen Einfluss hat, insbesondere Transport-, Energie-, Material-, Gebühren- oder behördlich angeordnete Kosten, ist Adcom berechtigt, den hierfür geschuldeten Preis im Umfang der nachgewiesenen Mehrkosten vorübergehend anzupassen. Adcom informiert den Kunden vorab schriftlich über Grund, Umfang und voraussichtliche Dauer der Anpassung. Soweit die Mehrkosten nur einzelne Leistungsbestandteile betreffen, ist die Anpassung auf diese beschränkt. Entfallen die Mehrkosten, reduziert sich der Preis entsprechend.

e) Wesentliche Preisänderung: Übersteigt eine Preisanpassung nach Ziffer 4 lit. d 10 % des für die betroffene Leistung vereinbarten Preises, kann der Kunde den noch nicht erbrachten Teil der betroffenen Leistung innert fünf Arbeitstagen nach Mitteilung schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene und nicht mehr stornierbare Aufwände sind geschuldet.

5 Leistungserbringung

a) Adcom hat das Recht, die gesamte Leistungserbringung auf unbestimmte Zeit auszusetzen, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

b) Hat Adcom zugesichert, dass bestimmte Personen die Leistungen erbringen, ist Adcom berechtigt, aus wichtigen Gründen diese Personen zu substituieren.

c) Adcom kann zur Leistungserbringung Hilfspersonen wie beispielsweise Mitarbeiter, Promotoren, Subunternehmer etc. (Hilfspersonen) beiziehen.

d) Der Kunde ist nicht berechtigt, Hilfspersonen, welche von Adcom zur Leistungserbringung eingesetzt wurden, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Adcom für andere Aufträge zu kontaktieren, ausser wenn (i) Adcom vorgängig zugestimmt hat oder (ii) die Hilfspersonen schon vorgängig für den Kunden tätig waren. Dieser Schutz von Adcom entfällt 12 Monate nach Beendigung der Kundenbeziehung. Verstösse des Kunden gegen diese Regelung ziehen eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe im Betrag von CHF 10’000.00 pro Verstoss nach sich. Für Mitarbeiter, die im Rahmen eines Personalverleihs eingesetzt werden, gilt diese Bestimmung nicht; massgebend ist ausschliesslich Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalverleih.

e) Änderungen durch den Kunden: Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen mindestens der Textform. Adcom prüft deren Auswirkungen auf Leistungsumfang, Vergütung und Termine und unterbreitet dem Kunden vor Umsetzung eine entsprechende Offerte oder Bestätigung. Adcom ist erst nach deren Annahme zur Umsetzung verpflichtet. Bis zur Annahme ruhen die von der Änderung betroffenen Termine.

f) Dringliche Änderungen: Verlangt der Kunde eine kurzfristige Änderung, die zur Vermeidung eines unmittelbar bevorstehenden Nachteils unverzüglich umgesetzt werden muss, ist Adcom berechtigt, die hierfür erforderlichen und angemessenen Zusatzaufwände nach den vereinbarten Ansätzen oder, falls keine solchen vereinbart sind, nach effektivem Aufwand zu verrechnen. Terminverschiebungen und sonstige Leistungsfolgen bleiben vorbehalten.

6 Obliegenheiten des Kunden

a) Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit eines von ihm organisierten Events verantwortlich und hat nötige behördliche Genehmigungen, Bewilligungen, etc. einzuholen. Er hat Adcom auf speziell zu beachtende Regeln hinzuweisen.

b) Von Adcom zur Verfügung gestelltes Material oder Lokalitäten sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und im selben Zustand zu returnieren wie erhalten. Fehlendes oder beschädigtes Material ist vom Kunden verschuldensunabhängig zum Buchwert zu ersetzen.

c) Der Kunde hat den Instruktionen, Anweisungen und Empfehlungen von Adcom oder von Hilfspersonen Folge zu leisten und Adcom über Ereignisse oder Umstände, welche die Leistungserbringung durch Adcom betreffen, umgehend zu informieren.

7 Gewährleistung

a) Für Waren und Werke leistet Adcom Gewähr dafür, dass diese bei der Übergabe von Nutzen und Gefahr den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Der Kunde hat die Waren oder Werke unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel innert 7 Tagen Adcom schriftlich und begründet anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten sie als akzeptiert.

c) Liegt ein Mangel vor, wird Adcom diesen nach eigenem Ermessen beheben, entweder durch Reparatur, Ersatzlieferung oder Preisreduktion. Der Kunde hat ansonsten keine Gewährleistungsrechte.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergang von Nutzen und Gefahr.

e) Ausserhalb von Leistungen, die dem Kauf- oder Werkvertragsrecht unterstehen (beispielsweise für Aufträge) übernimmt Adcom keine Ergebnisverantwortung, sondern leistet nur Gewähr für ein sorgfältiges Tätigwerden.

8 Haftung

a) Adcom haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Adcom ausschliesslich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe der vom Kunden für den betroffenen Auftrag geschuldeten Nettovergütung.

b) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Adcom für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

c) Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, namentlich die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie nach dem Produktehaftpflichtrecht.

d) Adcom haftet in keinem Fall, wenn der Schaden in Zusammenhang mit vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien steht; Adcom ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Weiter haftet Adcom nicht, wenn der Schaden in Zusammenhang mit Pflichtverletzungen des Kunden (einschliesslich dessen Hilfspersonen) oder Dritter steht.

9 Höhere Gewalt

a) Adcom haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit deren Verletzung auf höherer Gewalt beruht. Unter «höherer Gewalt» ist ein unerwartetes und nicht mit zumutbaren Massnahmen abwendbares Ereignis von aussen zu verstehen, welches Adcom daran hindert, vertragliche Pflichten zu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kriege, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Terrorakte, Epidemien und Pandemien, Quarantäne, Regierungsmassnahmen, Feuer, langanhaltender Stromausfall, etc.

b) Adcom ist in diesem Fall von der Erfüllung der betroffenen vertraglichen Pflichten während der Dauer der Behinderung befreit.

c) Ist eine Leistungserbringung nach Wegfall der Behinderung nicht mehr sinnvoll (z.B. eine Veranstaltung, die an einem bestimmten Datum stattfinden soll), können die Parteien durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind diesfalls beidseitig ausgeschlossen. Für Veranstaltungen gilt ergänzend und vorrangig Ziffer 14.

10 Verantwortung des Kunden für die Endkunden

Wo die Kunden von Kunden (Endkunden) Leistungen von Adcom nutzen, ist der Kunde für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen von Endkunden verantwortlich. Beispielsweise haftet der Kunde gegenüber Adcom, wenn ein Endkunde an einer Veranstaltung Material von Adcom beschädigt, oder wenn ein Endkunde über eine Online-Plattform von Adcom Urheberrechtsverletzungen begeht.

11 Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, Adcom verschuldensunabhängig von sämtlichen Forderungen Dritter schadlos zu halten, die in Zusammenhang stehen mit Vertrags-, Rechts- oder Sorgfaltspflichtverletzungen durch den Kunden oder Endkunden.

12 Datenschutz

a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Adcom Daten erhebt und bearbeitet. Dazu gehören Daten über den Kunden aber auch über andere Personen in der Sphäre des Kunden. Diese Daten umfassen beispielsweise Namen, Kontaktangaben, Konsumverhalten von Endkunden etc. Die Bearbeitung dieser Daten kann insbesondere zu folgenden Zwecken erfolgen: direkte Kommunikation, Kundenpflege und -gewinnung, Loyalitätsprogramme und Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Zu diesen Zwecken können die Daten an Dienstleister von Adcom weitergegeben werden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und weitere natürliche Personen in seiner Sphäre, deren Daten Adcom im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bearbeitet, über die Datenbearbeitung durch Adcom zu informieren.

c) Bearbeitet Adcom im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien einen separaten Vertrag über die Auftragsbearbeitung ab. Dieser regelt namentlich Zweck und Umfang der Bearbeitung, den Beizug von Unterauftragsbearbeitern, den Bearbeitungsort, die technischen und organisatorischen Massnahmen sowie die Rückgabe und Löschung der Daten.

13 Eigentums-, Nutzungs- und Immaterialgüterrechte

Rechte von Adcom

a) Sämtliche Rechte an von Adcom geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleiben exklusiv bei Adcom.

b) Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises erwirbt der Kunde Nutzungsrecht an den für ihn durch Adcom im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen. Jede weitergehende Nutzung, welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, darf nur nach vorgängiger schriftlicher Erlaubnis durch Adcom erfolgen.

Foto- und Videoaufnahmen

a) Adcom ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Foto- oder Videoaufnahmen für eigene Werbe- und Präsentationszwecke aufzunehmen und zu nutzen.

b) Wünscht der Kunde dies nicht, hat er dies Adcom vorgängig schriftlich mitzuteilen.

14 Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen

In Abweichung von Ziffer 9 lit. c gilt: Wird nach Vertragsschluss die Durchführung einer Veranstaltung, an welcher Adcom Leistungen erbringen würde, aufgrund höherer Gewalt (definiert gemäss Ziffer 9 lit. a) unmöglich und kann nicht durchgeführt werden, hat der Kunde das Recht, mit schriftlicher Erklärung an Adcom vom Vertrag zurückzutreten. Er hat Adcom sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Aufwände zu ersetzen.

15 Rücktritt vom Vertrag durch Adcom

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten kann Adcom vom Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise Zahlungsverzug des Kunden, wenn er auch nach einer Nachfrist von 7 Tagen nicht bezahlt, oder Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertrags für Adcom. Bei einer Beendigung aus wichtigem Grund hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Anzahlungen.

16 Verschiedenes

a) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Adcom abzutreten.

b) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Hauptvertrags ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird der übrige Teil des Dokuments davon nicht berührt. Im Fall der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Klausel am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

c) Änderung dieser AGB: Adcom kann diese AGB für künftige Einzelaufträge anpassen. Für laufende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Betreffen die Änderungen wesentliche Vertragsrechte oder -pflichten des Kunden nachteilig, kann der Kunde das betroffene Dauerschuldverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung schriftlich kündigen. [law-point]

d) Gerichtsstand ist der Hauptsitz von Adcom

e) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Adcom untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Services

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Services (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Adcom Switzerland AG (Adcom) und deren Kunden im Zusammenhang mit der von Adcom betriebenen Online-Plattform «adcom.live» oder anderen Online-Diensten (Online Services).

2 Nutzungsrecht

Mit dem Abschluss eines Vertrags über die Nutzung eines Online Services überträgt Adcom dem Kunden ein nicht exklusives, persönliches, unübertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, den jeweiligen Online Service bestimmungsgemäss zu verwenden. Abgesehen davon hat der Kunde keine Rechte am Online Service; er darf ihn weder selber verkaufen, wiederverkaufen, vertreiben oder kopieren, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, vermieten, verpachten, Lizenzen dafür erteilen, noch Dritten Derartiges gestatten (mit der Ausnahme der bestimmungsgemässen Nutzung durch Kunden der Kunden (Endkunden)). Der Kunde darf den Online Service weder selbst modifizieren, übersetzen oder daraus abgeleitete Werke schaffen; oder den Online Service zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren, noch Dritten Derartiges gestatten.

3 Änderungen und Wartung

Adcom darf Online Services weiterentwickeln, warten und an technische, sicherheitsrelevante, rechtliche oder betriebliche Anforderungen anpassen. Adcom wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Wesentliche Einschränkungen der vereinbarten Kernfunktionen werden, soweit möglich, mindestens 30 Tage im Voraus in Textform angekündigt. Ist eine wesentliche Einschränkung für den Kunden unzumutbar, kann er den betroffenen Online Service bis zum Inkrafttreten der Änderung ausserordentlich kündigen. Dringliche Sicherheits- oder Rechtsmassnahmen bleiben vorbehalten.

4 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftung

a) Adcom erbringt die Online Services mit der gebotenen Sorgfalt. Vorübergehende Einschränkungen, insbesondere infolge Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Störungen von Kommunikationsnetzen oder Leistungen Dritter, begründen keinen Mangel, soweit sie angemessen sind.

b) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und Inhalte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

c) Adcom übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität oder Zuverlässigkeit der über die Online Services bereitgestellten Inhalte sowie für die Nutzung der Online Services durch Endkunden.

d) Die Haftung von Adcom richtet sich ergänzend nach Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adcom.

5 Verhältnis zu den Endkunden

Adcom stellt die Online Services ausschliesslich dem Kunden zur Verfügung und steht in keinem Rechtsverhältnis zu den Endkunden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Nutzung der Online Services gegenüber den Endkunden vertraglich korrekt zu regeln. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass durch die Nutzung der Online Services weder Rechte von Endkunden noch von Dritten verletzt werden. Adcom überprüft die mittels Online Services erstellten Inhalte nicht auf Klarheit, Aktualität, Rechtmässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden aus Veröffentlichungen des Kunden oder der Endkunden.

6 Zugangsdaten und Sicherheit

a) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und nur autorisierten Personen bekannt zu geben. Gegenüber Adcom gilt jede Person, welche mit den Zugangsdaten des Kunden auf die Online Services zugreift, als vom Kunden autorisiert (auch wenn diese Person die Zugangsdaten ohne das Wissen von Adcom unrechtmässig erlangt hat). Der Kunde hat Adcom unmittelbar zu informieren, sollten sich unbefugte Personen (potentiell) Zugriff auf seine Zugangsdaten verschafft haben.

b) Adcom ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, eine Sicherheitsgefährdung, eine Rechtsverletzung oder eine Verletzung dieser AGB bestehen. Soweit möglich, informiert Adcom den Kunden vorab; bei dringenden Sicherheitsmassnahmen erfolgt die Information unverzüglich nachträglich.

7 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adcom sind integraler Bestandteil dieser AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalverleih

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalverleih (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Adcom Switzerland AG (Adcom) und deren Kunden, die Elemente des Personalverleihs enthalten.

2 Arbeitsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Arbeitsbedingungen (insb. Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit sowie Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) einzuhalten und für deren Durchsetzung zu sorgen. Die Einzelheiten richten sich nach Ziffer 8.

3 Gesamtarbeitsvertrag

Untersteht der Kunde einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, so hat er Adcom bei Abschluss des Verleihvertrages darüber schriftlich zu informieren. Die gesamtarbeitsvertraglichen Lohn- und Arbeitszeitregelungen kommen auch für die durch Verleihvertrag von Adcom verliehenen Mitarbeiter zur Anwendung.

4 Zuschläge und Spesen

Der Kunde hat die zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn an den verliehenen Mitarbeiter von Adcom zu leistenden Entschädigungen infolge etwaiger Überstunden-, Überzeit-, Sonn-, Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie Spesen vollständig zu tragen.

5 Lohnzahlungen ohne Arbeitsleistung

Ebenso trägt der Kunde allfällige Lohnzahlungen von Adcom, die Adcom ohne entsprechende Arbeitsleistung ihres verliehenen Mitarbeiters aufgrund gesetzlicher Pflicht zu leisten hat.

6 Direkte Abmachungen

Direkte Abmachungen des Kunden mit dem verliehenen Mitarbeiter von Adcom sind unzulässig und für Adcom nicht verbindlich. Jegliche Verrechnung ist ausgeschlossen.

7 Arbeitsrapport

a) Mit Unterschrift auf dem Arbeitsrapport des verliehenen Mitarbeiters anerkennt der Kunde den Verleihvertrag und die Richtigkeit und Genauigkeit der im Arbeitsrapport enthaltenen Angaben. Dies gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.

b) Arbeitsrapporte sind innert fünf Arbeitstagen nach Zustellung schriftlich und begründet zu beanstanden. Ohne fristgerechte und begründete Beanstandung gelten sie als durch den Kunden genehmigt.

8 Einsatzbetrieb und Arbeitssicherheit

a) Der zu verleihende Mitarbeiter wird sorgfältig von Adcom ausgewählt und ist beim Kunden nicht aufgrund eines Werkvertrages oder Auftrages tätig.

b) Die angewiesenen Arbeiten führt der verliehene Mitarbeiter unter der alleinigen Aufsicht und Verantwortung des Kunden durch.

c) Der Kunde trägt während des Einsatzes die Verantwortung für die konkrete Arbeitsinstruktion, die Aufsicht sowie die Einhaltung der am Einsatzort geltenden Vorschriften über Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit und Unfallverhütung. Der Kunde informiert Adcom unverzüglich über Unfälle, Beinaheunfälle, besondere Gefahren, Arbeitsunterbrüche sowie Beanstandungen betreffend den verliehenen Mitarbeiter.

d) Der Kunde hält Adcom von Ansprüchen Dritter, Behörden und Sozialversicherungen frei, soweit diese auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden oder auf dessen Weisungen, Arbeitsorganisation oder Einsatzbedingungen beruhen. Vorbehalten bleibt der Nachweis, dass Adcom den Schaden selbst verursacht hat.

9 Übertritt von verliehenen Mitarbeitern

a) Der Kunde darf nach Ende eines Einsatzes mit einem verliehenen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag abschliessen.

b) Hat der Einsatz weniger als drei Monate gedauert und tritt der Mitarbeiter weniger als drei Monate nach Ende dieses Einsatzes zum Kunden über, schuldet der Kunde Adcom eine Entschädigung. Diese entspricht höchstens dem Betrag, den der Kunde Adcom bei einem Einsatz von drei Monaten für Verwaltungsaufwand und Gewinn geschuldet hätte, unter Anrechnung der hierfür bereits geleisteten Entgelte.

c) Weitergehende Einschränkungen des Kunden bei der Anstellung oder Anwerbung des Mitarbeiters sowie Konventionalstrafen wegen eines Übertritts bestehen nicht.

10 Einsatzabbruch

Der Kunde informiert Adcom unverzüglich, wenn ein Einsatz aus Sicherheitsgründen, wegen fehlender Eignung, wegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder aus anderen wichtigen Gründen nicht fortgesetzt werden kann. Adcom entscheidet nach Anhörung des Kunden und des Mitarbeiters über Ersatz, Weiterführung oder Beendigung des Einsatzes.

11 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adcom sind integraler Bestandteil dieser AGB.