AGB

1. Grundlagen und Geltungsbereich

a. Adcom Switzerland AG (Adcom oder wir) ist Ihr Partner für wirkungsvolles Live-Marketing. Wir erbringen Dienstleistungen in diversen Bereichen der Kunden- und Marken-Aktivierung, ins-besondere in der Beratung in den Bereichen digitale Kommunikation, Sponsoring, Werbung, Pla-nung sowie Organisation und Durchführung von Anlässen und in der Ausführung von Manage-ment- und Beratungsaufgaben aller Art. Ausserdem betreiben wir die Online-Plattform «adcom.live» oder andere online-Dienste.
b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offer-ten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen Adcom und deren Geschäftskun-den (der Kunde). Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente des Kun-den haben keine Geltung.

2. Zustandekommen von Verträgen

a. Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und ähnliche Dokmen-te von Adcom sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
b. Soweit die Offerten von Adcom unverbindlich sind, gelten Bestellungen des Kunden als blosse Of-ferten zum Vertragsschluss. Ein Vertrag mit Adcom kommt erst mit Zustimmung durch Adcom zustande.

3. Fristen

Bei expliziter Vereinbarung eines verbindlichen Termins und im Falle einer Verspätung von Adcom hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Will der Kunde nach deren Ablauf die Annahme von Leistungen verweigern, hat er dies Adcom vorgängig schriftlich mitzuteilen. Bereits erfolgte Teilleistun-gen gelten als erfüllt.

4. Preise, Rechnungstellung und Zahlungsverzug

a. Preise verstehen sich netto, in CHF, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abzüge von Rech-nungsbeträgen (Skonti, Rabatte, o.ä.) oder Verrechnung mit Gegenforderungen sind nicht zulässig.
c. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

5. Leistungserbringung

a. Adcom hat das Recht, die gesamte Leistungserbringung auf unbestimmte Zeit auszusetzen, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
b. Hat Adcom zugesichert, dass bestimmte Personen die Leistungen erbringen, ist Adcom berechtigt, aus wichtigen Gründen diese Personen zu substituieren.
c. Adcom kann zur Leistungserbringung Hilfspersonen wie beispielsweise Mitarbeiter, Promoto-ren, Subunternehmer etc. (Hilfspersonen) beiziehen.
d. Der Kunde ist nicht berechtigt, Hilfspersonen, welche von Adcom zur Leistungserbringung einge-setzt wurden, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Adcom für andere Aufträge zu kon-taktieren, ausser wenn (i) Adcom vorgängig zugestimmt hat oder (ii) die Hilfspersonen schon vor-gängig für den Kunden tätig waren. Dieser Schutz von Adcom entfällt 12 Monate nach Beendigung der Kundenbeziehung. Verstösse des Kunden gegen diese Regelung ziehen eine verschuldens-unabhängige Konventionalstrafe im Betrag von CHF 10’000.00 pro Verstoss nach sich.

6. Obliegenheiten des Kunden

a. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit eines vom ihm organisierten Events verantwortlich und hat nötige behördliche Genehmigungen, Bewilligungen, etc. einzuholen. Er hat Adcom auf speziell zu beachtende Regeln hinzuweisen.

b. Von Adcom zur Verfügung gestelltes Material oder Lokalitäten sind vom Kunden sorgfältig zu be-handeln und im selben Zustand zu returnieren wie erhalten. Fehlendes oder beschädigtes Material ist vom Kunden verschuldensunabhängig zum Buchwert zu ersetzen.
c. Der Kunde hat den Instruktionen, Anweisungen und Empfehlungen von Adcom oder von Hilfsper-sonen Folge zu leisten und Adcom über Ereignisse oder Umstände, welche die Leistungserbrin-gung durch Adcom betreffen, umgehend zu informieren.

7. Gewährleistung

a. Für Waren und Werke leistet Adcom Gewähr dafür, dass diese bei der Übergabe von Nutzen und Gefahr den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen vorausgesetzten Ge-brauch beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechts-gewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
b. Der Kunde hat die Waren oder Werke unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel innert 7 Tagen Adcom schriftlich und begründet anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten sie als akzeptiert.
c. Liegt ein Mangel vor, wird Adcom diesen nach eigenem Ermessen beheben, entweder durch Re-paratur, Ersatzlieferung oder Preisreduktion. Der Kunde hat ansonsten keine Gewährleistungs-rechte.
d. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergang von Nutzen und Gefahr.
e. Ausserhalb von Leistungen, die dem Kauf- oder Werkvertragsrecht unterstehen (beispielsweise für Aufträge) übernimmt Adcom keine Ergebnisverantwortung, sondern leistet nur Gewähr für ein sorgfältiges Tätigwerden.

8. Haftung

a. Adcom haftet dem Kunden gegenüber nur im Fall von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Körperschä-den oder Produktehaftpflicht. Jegliche weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
b. Adcom haftet in keinem Fall, wenn der Schaden in Zusammenhang mit vom Kunden zur Verfü-gung gestellten Materialien steht; Adcom ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Weiter haftet Adcom nicht, wenn der Schaden in Zusammenhang mit Pflichtverletzungen des Kunden (einschliesslich dessen Hilfspersonen) oder Dritter steht.

9. Höhere Gewalt

a. Adcom haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit de-ren Verletzung auf höherer Gewalt beruht. Unter „höherer Gewalt“ ist ein unerwartetes und nicht mit zumutbaren Massnahmen abwendbares Ereignis von aussen zu verstehen, wel-ches Adcom daran hindert, vertragliche Pflichten zu erfüllen. Darunter fallen beispielsweise Kriege, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Terrorakte, Epidemien und Pandemien (inkl. COVID-19), Quarantäne, Regierungsmassnahmen (inkl. betr. COVID-19), Feuer, langanhaltender Stromausfall, etc.
b. Adcom ist in diesem Fall von der Erfüllung der betroffenen vertraglichen Pflichten während der Dauer der Behinderung befreit.
c. Ist eine Leistungserbringung nach Wegfall der Behinderung nicht mehr sinnvoll (z.B. eine Veran-staltung, die an einem bestimmten Datum stattfinden soll), können die Parteien durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind diesfalls beidseitig ausge-schlossen.

10. Verantwortung des Kunden für die Endkunden

Wo die Kunden von Kunden (Endkunden) Leistungen von Adcom nutzen, ist der Kunde für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen von Endkunden verantwortlich. Beispielsweise haftet der Kunde ge-genüber Adcom, wenn ein Endkunde an einer Veranstaltung Material von Adcom beschädigt, oder wenn ein Endkunde über eine online-Plattform von Adcom Urheberrechtsverletzungen begeht.

11. Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, Adcom verschuldensunabhängig von sämtlichen Forderungen Drit-ter schadlos zu halten, die in Zusammenhang stehen mit Vertrags-, Rechts- oder Sorgfaltspflichtverlet-zungen durch den Kunden oder Endkunden.

12. Datenschutz

a. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Adcom Daten erhebt und bearbeitet. Dazu gehören Daten über den Kunden aber auch über andere Personen in der Sphäre des Kunden. Diese Daten um-fassen beispielsweise Namen, Kontaktangaben, Konsumverhalten von Endkunden etc. Die Bearbei-tung dieser Daten kann insbesondere zu folgenden Zwecken erfolgen: direkte Kommunikati-on, Kundenpflege und -gewinnung, Loyalitätsprogramme und Einhaltung rechtlicher Bestimmun-gen. Zu diesen Zwecken können die Daten an Dienstleister von Adcom weitergegeben werden.
b. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und weitere natürliche Personen in seiner Sphäre, de-ren Daten Adcom im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bearbeitet, über die Datenbe-arbeitung durch Adcom zu informieren.

13. Eigentums-, Nutzungs- und Immaterialgüterrechte

Rechte von Adcom
a. Sämtliche Rechte an von Adcom geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleiben exklusiv bei Adcom.
b. Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises erwirbt der Kunde Nutzungsrecht an den für ihn durch Adcom im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen. Jede weiterge-hende Nutzung, welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, darf nur nach vorgängiger schriftlicher Erlaubnis durch Adcom erfolgen.
Foto- und Videoaufnahmen
a. Adcom ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Foto- oder Videoaufnahmen für eigene Werbe- und Präsentationszwecke aufzunehmen und zu nutzen.
b. Wünscht der Kunde dies nicht, hat er dies der Adcom vorgängig schriftlich mitzuteilen.

14. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen

Wird nach Vertragsschluss die Durchführung einer Veranstaltung, an welcher Adcom Leistungen er-bringen würde, aufgrund höherer Gewalt (definiert gemäss Ziffer 9(a)) unmöglich und kann nicht durchgeführt werden, hat der Kunde das Recht, mit schriftlicher Erklärung an Adcom vom Vertrag zu-rückzutreten. Er hat Adcom sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Aufwände zu er-setzen.

15. Rücktritt vom Vertrag durch Adcom

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten kann Adcom vom Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise Zahlungsverzug des Kun-den, wenn er auch nach einer Nachfrist von 7 Tagen nicht bezahlt oder Unzumutbarkeit der Fortfüh-rung des Vertrags für Adcom. Bei einer Beendigung aus wichtigem Grund hat der Kunde keinen An-spruch auf Rückzahlung von bereits geleisteten Anzahlungen

16. Verschiedenes

a. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorgängige schriftli-che Zustimmung von Adcom abzutreten.
b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Hauptvertrags ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird der übrige Teil des Dokuments davon nicht berührt. Im Fall der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Klausel am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke of-fenbar wird.
c. Adcom ist berechtigt, diese AGB während laufenden Vertragsbeziehungen jederzeit anzupassen. Anpassungen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt.
d. Gerichtsstand ist der Sitz von Adcom, zurzeit Baar.
e. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Adcom untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Services

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Services (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbezie-hungen zwischen Adcom Switzerland AG (Adcom) und deren Kunden im Zusammenhang mit der von Adcom betriebenen Online-Plattform «adcom.live» oder anderen online-Diensten (Online Services).

2. Mit dem Abschluss eines Vertrags über die Nutzung eines Online Services überträgt Adcom dem Kunden ein nicht exklusives, persönliches, unübertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, den je-weiligen Online Service bestimmungsgemäss zu verwenden. Abgesehen davon hat der Kunde keine Rechte am Online Service; er darf ihn weder selber verkaufen, wiederverkaufen, vertreiben oder kopie-ren, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, vermieten, verpachten, Lizenzen dafür erteilen, noch Drit-ten Derartiges gestatten (mit der Ausnahme der bestimmungsgemässen Nutzung durch Kunden der Kunden (Endkunden)). Der Kunde darf den Online Service weder selbst modifizieren, übersetzen oder daraus abgeleitete Werke schaffen; oder den Online Service zurückentwickeln, disassemblieren oder de-kompilieren, noch Dritten Derartiges gestatten.

3. Adcom ist berechtigt, den Funktions- und Leistungsumfang der Online Services jederzeit ohne Voran-kündigung anzupassen.

4. Die Online Services werden ohne Gewährleistung bereitgestellt. Adcom schliesst jegliche Sach- oder Rechtsgewährleistung aus, insbesondere in Bezug auf (i) ununterbrochene, sichere und fehlerfreie Durchführung der Funktionen der Online Services; (ii) Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität oder Zuverlässigkeit der Online Services und der darauf bereitgestellten Inhalte und (iii) Nutzung der Online Services durch Endkunden.

5. Adcom stellt die Online Services ausschliesslich dem Kunden zur Verfügung und steht in keinem Rechts-verhältnis zu den Endkunden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Nutzung der Online Services gegenüber den Endkunden vertraglich korrekt zu regeln. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass durch die Nutzung der Online Services weder Rechte von Endkunden noch von Dritten verletzt werden. Adcom überprüft die mittels Online Services erstellten Inhalte nicht auf Klarheit, Aktualität, Rechtmässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt insbe-sondere keine Haftung für Schäden aus Veröffentlichungen des Kunden oder den Endkunden.

6. Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und nur autorisierten Personen bekannt zu geben. Gegenüber Adcom gilt jede Person, welche mit den Zugangsdaten des Kunden auf die Online Ser-vices zugreift, als vom Kunden autorisiert (auch wenn diese Person die Zugangsdaten ohne das Wissen von Adcom unrechtmässig erlangt hat). Der Kunde hat Adcom unmittelbar zu informieren, sollten sich unbefugte Personen (potentiell) Zugriff auf seine Zugangsdaten verschafft haben.

7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adcom sind integraler Bestandteil dieser AGB.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalverleih

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalverleih (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbezie-hungen zwischen Adcom Switzerland AG (Adcom) und deren Kunden, die Elemente des Personalverleihs enthalten.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Arbeitsbedingungen (insb. Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit sowie Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) einzuhalten und für deren Durchsetzung zu sorgen.

3. Untersteht der Kunde einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, so hat er Adcom bei Abschluss des Verleihvertrages darüber schriftlich zu informieren. Die gesamtarbeitsvertraglichen Lohn- und Arbeitszeitregelungen kommen auch für die durch Verleihvertrag von Adcom verliehenen Mitarbei-ter zur Anwendung.

4. Der Kunde hat die zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn an den verliehenen Mitarbeiter von Adcom zu leistenden Entschädigungen infolge etwaiger Überstunden-, Überzeit-, Sonn-, Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie Spesen vollständig zu tragen.

5. Ebenso trägt der Kunde allfällige Lohnzahlungen von Adcom, die Adcom ohne entsprechende Arbeits-leistung ihres verliehenen Mitarbeiters aufgrund gesetzlicher Pflicht zu leisten hat.

6. Direkte Abmachungen des Kunden mit dem verliehenen Mitarbeiter von Adcom sind unzulässig und für Adcom nicht verbindlich. Jegliche Verrechnung ist ausgeschlossen.

7. Mit Unterschrift auf dem Arbeitsrapport des verliehenen Mitarbeiters anerkennt der Kunde den Verleih-vertrag und die Richtigkeit und Genauigkeit der im Arbeitsrapport enthaltenen Angaben. Dies gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG. Sofern der Kunde den übermittelten Arbeitsrapport nicht innert Wochenfrist unterzeichnet, aber auch keine Beanstandungen hinsichtlich der erfassten Leis-tungen gegenüber Adcom schriftlich geltend macht, gilt der Arbeitsrapport als durch den Kunden ge-nehmigt.

8. Der zu verleihende Mitarbeiter wird sorgfältig von Adcom ausgewählt und ist beim Kunden nicht auf-grund eines Werkvertrages oder Auftrages tätig. Die angewiesenen Arbeiten führt der verliehene Mitar-beiter unter der alleinigen Aufsicht und Verantwortung des Kunden durch.

9. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit eines Vertrages mit Adcom keine direkte oder indirek-te vertragliche Bindung mit verliehenen Mitarbeitern von Adcom einzugehen bzw. diese abzuwerben. Falls die verliehenen Mitarbeiter nach Beendigung eines höchstens drei Monate dauernden Einsatzes zum Kunden übertreten und der Übertritt weniger als drei Monate nach Ende eines Einsatzes erfolgt, schuldet der Kunde Adcom eine Entschädigung. Diese Entschädigung bemisst sich nach dem Honorar, das der Kunde Adcom bei einem Einsatz von drei Monaten für Verwaltungskosten und Gewinn zu be-zahlen hätte, abzüglich des schon für den Verwaltungsaufwand und Gewinn geleisteten Entgelts. Weiter erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er während der Laufzeit eines Einsatzes eines Mitarbei-ters von Adcom bei ihm sowie während eines Jahres nach der Beendigung des entsprechenden Einsat-zes den Mitarbeiter von Adcom weder direkt noch indirekt durch einen anderen Personalverleiher/-vermittler oder eine andere Agentur als Adcom anwerben wird. Verstösst der Kunde gegen diese Ver-einbarung, schuldet er Adcom für jeden Verstoss gegen die Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50’000.00.

10. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adcom sind integraler Bestandteil dieser AGB.